Die Lernbrücke - Lerntherapeutische Praxis
Die Lernbrücke - Lerntherapeutische Praxis

Beratung

 

Bei speziellen Fragen nehmen Sie bitte telefonisch unter 0651 9372680 Kontakt zu uns auf.

 

 

Das Erstgespräch nach der telefonischen Kontaktaufnahme dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Beratung und evtl. der Diagnostik sowie der gemeinsamen Überlegung, inwieweit eine Therapie und/oder weitere Diagnostik in unserem Hause sinnvoll sein kann.

 

Sollten Sie uns nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine kurze Mitteilung per Email info@lernbruecke-trier.de.

 

Wir rufen Sie baldmöglichst zurück.

 

 

Kosten

 

In der Regel werden unsere Therapieleistungen von den Eltern selbst finanziert.

Sollte Ihr Kind bei uns einen Therapieplatz benötigen, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung.

 

Da die Kosten je nach Anforderung stark variieren können, erhalten Sie individuelle Details zu den Therapiekosten und evtl. Kostenübernahmen telefonisch oder via Email.

 

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Lerntherapien aufgrund des §35a des SGB VIII durch die Ämter finanziert werden, denen die Abteilung der Eingliederungshilfe zugeordnet ist. Das ist in der Regel das Jugendamt oder das Sozialamt. Voraussetzungen für eine Kostenübernahme ist eine offiziell diagnostizierte LRS oder Rechenschwäche und eine drohende oder schon eingetretene seelische Behinderung. Diese kann sich in psychosomatischen Beschwerden (Bauch- und Kopfweh), Schulängsten oder speziell auf das problematische Fach bezogene Ängste und Verweigerungshaltungen zeigen. Wer nicht lesen, schreiben oder rechnen kann, ist langfristig von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgegrenzt. Deswegen schuf der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe.

 

 

 

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© Elke Nettekoven